Mit der Website Geld verdienen: VG Wort sei Dank

Fundgrube

Dieser Artikel stammt aus 2008 vom privaten Blog des straightvisions Gründers Matthias Bathke. Inzwischen gibt es das damalige Blog nicht mehr. Da dieser Artikel aber noch auf manchen Websites als Quelle fungiert, stellen wir ihn hier weiter zur Verfügung.

Es geht also doch: Geld verdienen mit dem Weblog, ohne Werbung, ohne bezahlte Beiträge. Denn die VG Wort bietet seit 2007 ein zusätzliches Vergütungsystem, mit dem auch öffentliche Texte im Internet vergütet werden.

Hierzu muss man sich bei der VG Wort online anmelden (Handbuch), die erforderlichen Daten ausfüllen und auch ein unterschriebenes Dokument bis spätestens 31.12. eines Jahres (es gilt der Poststempel) an die VG Wort senden.

Wer diesen Termin verpasst, dem bleibt nichts anderes übrig, als sich ein weiteres Jahr zu gedulden: die VG Wort nimmt nur Anmeldungen für das jeweilige Folgejahr an. Wer aber einmal angemeldet ist, muss diesen Prozess nicht mehr wiederholen.

Eine Anmeldung lohnt sich aber nur, wenn man die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

§ 25 Online Publikationen

  1. Der auf Online-Publikationen entfallende Anteil am Aufkommen aus der CD- und DVD-Brenner-Vergütung wird an die Autoren und Verlage verteilt, die ihre Werke bei der VG WORT angemeldet haben.
  2. Berücksichtigt werden nur Werke, die den Nachweis einer Mindestzahl von Zugriffen ermöglichen. Hierfür stellt die VG WORT den Autoren und Verlagen eine digitale Markierung zur Verfügung.
  3. Online-Publikationen, die einen Kopierschutz aufweisen, können für die Ausschüttung nicht berücksichtigt werden.
  4. Über den für eine Meldung erforderlichen Mindestumfang eines Werkes, die Mindestzugriffszahl, die Höhe der Ausschüttung sowie die Aufteilung der Ausschüttung zwischen Autoren und Verlagen entscheidet der Verwaltungsrat.

(Quelle: Verteilungsplan Wissenschaft)

Ist man dann freigeschaltet, können die entsprechenden Artikel angemeldet werden. Hierbei ist es unerheblich, wie lang das Erscheinungsdatum des Artikels zurückliegt. Auch unique-Content spielt für die VG Wort keine große Rolle: Ist der Artikel auf verschiedenen Websites gespiegelt oder auf einzelne Unterseiten aufgeteilt, so lassen sich diese gemeinsam tracken. Für das Tracking auf Websites bietet die VG Wort ein Zähl-GIF an, welches die Aufrufe dokumentiert. Auch PDFs machen keine Probleme, da ein entsprechender Weiterleitungs-Link die Zählung übernimmt. Einzig das Herkunftsland der User spielt eine Rolle: Nur Besucher aus Deutschland werden gezählt. Für alle Texte außer Lyrik gilt eine Mindestanzahl an Anschlägen von 1.800 (inkl. Leer- und Sonderzeichen).

Die Vergütung

Die Vergütung erfolgt jährlich über einen Verrechnungsscheck, mitunter mit einiger Verspätung: Die Ausschüttung für 2007 erfolgt erst Ende Oktober 2008 – deutsche Gründlichkeit. Diese Vergütung ist jedoch pro Text nicht einmalig: Jedes Jahr, wenn ein Artikel über die erforderliche Mindestanzahl an Besuchern kommt, wird er erneut vergütet. Für 2007 hat die VG Wort die folgenden Vergütungsstufen festgelegt:

  • Beiträge zu denen zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2007 1500 bis 2499 Sessions gezählt wurden, erhalten eine Vergütung von 30.- EUR
  • Beiträge zu denen zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2007 2500 bis >= 3000 Sessions gezählt wurden, erhalten eine Vergütung von 40.- EUR

Für Verlags- und bestimmte Organisations-Seiten gelten andere Zahlen.

Der Praxistest

PC-Intern.com gehört mit zu den ersten Websites, die das neue Vergütungssystem der VG Wort genutzt haben. Das Administrations-Panel zur Einreichung von Publikationen ist bei vielen Artikeln etwas müßig. VG Wort stellt zwar eine Schnittstelle zur Masseneinreichung von Texten zur Verfügung, eine Live-Schnittstelle existiert jedoch nach wie vor nicht. Derzeit müssen zudem bei jeder Anmeldung neuer Texte die Nutzungsbedingungen der VG Wort erneut bestätigt werden. Besser wäre lediglich eine erneute Bestätigung, sollte sich etwas in den NB geändert haben. Insgesamt wirkt die Website der VG Wort sehr unübersichtlich, was wohl auch dem historischen Wachstum der Site zugrunde liegt. Zudem lässt sich über das VG Wort Panel nicht feststellen, wieviele Besucher eine Publikation jeweils schon aufgerufen haben. Insgesamt lohnt sich der Aufwand aber dennoch: Schafft man es z.B. über Google Adwords 1500 Clicks zu je 1 Cent zu generieren, zahlt man insgesamt 15 EUR, erhält aber bereits 30 EUR von der VG Wort. Man erhält also quasi 15 EUR + 1500 Besucher pro Artikel für lau. Nicht hinzugerechnet sind etwaige Werbeeinnahmen durch die zusätzlichen Besucher.

Fazit

Insgesamt scheint in der VG Wort Vergütung viel Potential zu liegen. Durch die geringe Hürde von 1500 Visits pro Jahr pro Artikel haben auch kleinere Websites und Blogs die Möglichkeit von der Vergütung zu profitieren. Spannend wird es, wenn auch größere Verlage das Modell annehmen. Denn derzeit werden die Millionen an zurückgestellten Einnahmen für die Ausschüttungen der Internettexte sicher nicht komplett ausgelastet. Interessant wäre auch eine noch weiter gestaffelte Vergütung, so dass hochfrequentierte Websites noch höhere Vergütungen erhielten.